Beratung und Coaching für (angehende) Selbständige

Mehrjährige Beratungen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der Bundesagentur für Arbeit!

Gegenstand der Mandate gemäß § 16c Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) war die Beratung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit nachgehen.

Die Zielsetzung der Mandate bezog sich ausgehend von einer umfassenden Bestandsaufnahme auf die gegenwärtige Situation des erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Selbständigen mit umfassender Analyse der unternehmerischen Tätigkeit. Übergeordnetes Ziel war es festzustellen, ob eine Beendigung beziehungsweise Reduzierung der Hilfebedürftigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden kann.

Damit einhergehend ging eine individuelle, bedarfs- und personenorientierte, allgemeine Unternehmensberatung/-optimierung mit den dazugehörigen Kenntnisvermittlungen.